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Der IT-Planungsrat bekräftigt die Zielsetzung zur Umsetzung des OZG bis Ende 2022. Unbeschadet dessen beschließt er das Dokument „Priorisierte EfA-Leistungen im föderalen Programm“, um die besondere Bedeutung dieser Leistungen bei der zeitnahen Umsetzung zu betonen.
Die Digitalisierung hat in den letzten Jahren in vielen Bereichen Einzug gehalten, auch in der Verwaltung. Die Digitalisierung der Verwaltung hat das Potenzial, den Bürgern und Unternehmen in Deutschland viele Vorteile zu bieten, wie zum Beispiel Zeitersparnis, mehr Transparenz und eine einfachere Handhabung von Verwaltungsprozessen. Deutschland hat bereits einige Schritte unternommen, um die Verwaltungsdigitalisierung voranzutreiben, wie die Einführung der elektronischen Steuererklärung oder des Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion. Trotzdem gibt es noch viel zu tun, um die Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland auf ein angemessenes Niveau zu bringen und damit den Anforderungen einer modernen, digitalen Gesellschaft gerecht zu werden. In diesem Kontext stellt sich auch die Frage nach den Herausforderungen und Chancen, die mit der Verwaltungsdigitalisierung verbunden sind, sowie nach den Schritten, die unternommen werden müssen, um diese Herausforderungen zu bewältigen und die Chancen zu nutzen.
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